Fatawa Uthaimin Band 2/3 (2. Auflage)

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Fatawa Uthaimin Band 2/3 (2. Auflage)

Autor: Muhammad Ibn Salih Al-Uthaimin

In diesem Buch werden wesentliche Fragen über den sunnitischen Glauben (Aqidah) vom ehrenwerten Gelehrten Al-Uthaimin beantwortet.

Themen sind diesmal u. a.:

  • Takfir (Jemanden zum Ungläubigen erklären)
  • Sihr (Zauberei)
  • Qadar (göttliche Vorherbestimmung)
  • u.v.m.

Nachdem das erste Band so nützlich und beliebt gewesen ist, hat sich Darulkitab entschieden, die Fatwa-Serie in Form von Fragen und Antworten fortzusetzen.

Vorwort

Im Namen Aḷḷāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!

Alles Lob gebührt Aḷḷāh, dem Herrn der Welten. Aḷḷāhs Segen und Heil seien auf Seinem Gesandten.

Im vorliegenden Buch geht es um religiöse Fragen aus dem Bereich der Glaubenslehre, die vom ehrenwerten Gelehrten Muḥammad Ibn Ṣāliḥ Al-ʽUṯāymīn beantwortet werden. Es ist eine Fortsetzung des ersten, bereits erschienenen Bandes. Aḷḷāh hat in den ersten Band viel Segen gelegt, so dass wir als Verlag sehr motiviert waren, weitere Fatwā[1] zu übersetzen. Viele Menschen wurden durch diese Form der Wissensvermittlung (Frage-Antwort-Prinzip) in Bezug auf ihren Glauben aufgeklärt.

Die islamische Religion umfasst, im Gegensatz zu anderen Religionen, alle Bereiche des Lebens, auch das Strafrecht, Familienrecht u. v. m., welche Bestandteile der islamischen Gesetzgebung (Scharia) sind. Das Strafrecht steht in Zusammenhang mit der Glaubenslehre. Folglich kommt es zu einem theoretischen Konflikt mit der hiesigen Rechtsordnung, jedoch nicht praktisch, da sich der Geltungsbereich der Strafrechtsnormen auf das Hoheitsgebiet des islamischen Staates beschränkt. Außerdem ist es einem Muslim nicht gestattet, Selbstjustiz zu vollziehen. Der Gelehrte Al-ʽUṯaymīn selbst sagte: „Man muss wissen, dass der Qiṣāṣ (Wiedervergeltung) nur in Anwesenheit des Machtinhabers, des Befehlshabers oder seiner Vertretung, vollzogen werden darf.“[2]

Man könnte fragen: Wenn solche Aspekte der Scharia keine praktische Relevanz haben: Warum werden sie dann in die deutsche Sprache übertragen?

Dafür gibt es zahlreiche Gründe, u. a.:

  • Durch die Abhandlung der gesamten Scharia wird deutlich, dass sie alle Aspekte des Lebens umfasst. Folglich ist das Gesetz des ʼIslām ein perfektes und vollkommenes. Dies ist ein Beweis dafür, dass sie von Gott kommt.
  • Ist eine Tat gemäß der islamischen Scharia ḥarām (islamisch verboten), dann hat ein Muslim sich davon zu entfernen, selbst wenn das Gesetz der Gesellschaft, in der er lebt, ihm dies erlaubt, wie z. B. Zinā (islamisch illegaler Geschlechtsverkehr), Zinsen, Alkohol usw.
  • Der Muslim lernt die Schwere der Sünde kennen, wodurch er sich von ihr noch mehr entfernt. Jemand, der weiß, dass Mord ḥarām ist, wird sich dafür hüten jemanden zu töten. Jemand, der zusätzlich weiß, dass sein Vergehen gemäß seiner Religion die Todesstrafe zur Folge hat, wird sich noch eher vor dem Töten zurückhalten. Strafen wirken bekanntlich abschreckend.
  • Um die islamische Rechtslehre überhaupt diskutieren zu können, muss man sie zuvor wissenschaftlich darstellen; dies macht einen friedlichen Diskurs darüber also erst möglich. Hierdurch unterstützt man das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Möge der Herr dieses Werk noch mehr segnen als den ersten Band.

Alles Lob gebührt Aḷḷāh, dem Herrn der Welten!

274 Seiten.

 

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