Fiqh Band 6 – Handelsrecht 1/2
{[…] Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten […]} (2:275)
{Wehe den das Maß Kürzenden, die, wenn sie sich von den Menschen zumessen lassen, sich volles Maß geben lassen, wenn sie ihnen aber zumessen oder wägen, Verlust zufügen.} (83:1-3)
Diese kurzen Verse sind die Grundlage des islamischen Handelsrechts. Sie geben vor, was erlaubt und was verboten ist und machen klar, was bei jedem Handel oberste Priorität hat: Gerechtigkeit. Fairtrade, eingeführt vor über 1400 Jahren!
Was dies im Einzelnen für die unterschiedlichen Arten des Handels bedeutet, wird in diesem Werk behandelt. Und da kaum ein Tag vergeht, ohne dass wir etwas kaufen oder verkaufen, ist es für uns Muslime wichtig, uns im Handelsrecht einigermaßen auszukennen, um nicht unversehens, ohne es zu merken, ein verbotenes Geschäft zu tätigen oder in die Zinsfalle zu tappen.