Fatawa Uthaimin Band 3/3 (2. Auflage)

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Fatawa Uthaimin Band 3/3

Autor: Muhammad Ibn Salih Al-Uthaimin

In diesem Buch werden wesentliche Fragen über den sunnitischen Glauben (Aqidah) vom ehrenwerten Gelehrten Al-Uthaimin beantwortet.

Hast du dir schon einmal Fragen zu den folgenden Themen gestellt?

  • Wie lautet das Urteil über denjenigen, der Gelehrten und Führern in Angelegenheiten folgt, die diese als erlaubt erklären, obwohl Aḷḷāh sie verbot oder die als verboten erklären, was Aḷḷāh erlaubte?
  • Welche Arten der Beigesellung zu Aḷḷāh (Širk) gibt es?
  • Wie lautet das Urteil über das Schwören auf den Qurʼān?
  • Wie lautet das Urteil über den Besuch eines Friedhofes und über das Lesen der Sure Al-Fātiḥah am Grab?
  • Wie lautet das Urteil über das Fotografieren?
  • Was ist die Bedeutung des Begriffs „Bidʽah“ und was sind seine genauen Merkmale? Gibt es auch gute Neuerungen?

Diese Fragen und mehr werden in diesem Band vom ehrenwerten Gelehrten Muḥammad Ibn Ṣāliḥ Al-ʽUṯaymīn, Aḷḷāhs Barmherzigkeit auf ihm, beantwortet!

Nachdem der erste und zweite Band so nützlich und beliebt gewesen ist, hat sich Darulkitab entschieden, auch den dritten Band zu drucken und damit die Serie abzuschließen.

Vorwort

Im Namen Aḷḷāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!

Alles Lob gebührt Aḷḷāh, dem Herrn der Welten. Aḷḷāhs Segen und Heil seien auf Seinem Gesandten.

Im vorliegenden Buch geht es um religiöse Fragen aus dem Bereich der Glaubenslehre, die vom ehrenwerten Gelehrten Muḥammad Ibn Ṣāliḥ Al-ʽUṯāymīn beantwortet werden. Es ist eine Fortsetzung des zweiten, bereits erschienenen Bandes. Aḷḷāh hat in die ersten beiden Bände viel Segen gelegt, so dass wir als Verlag sehr motiviert waren, weitere Fatwā zu übersetzen. Viele Menschen wurden durch diese Form der Wissensvermittlung (Frage-Antwort-Prinzip) in Bezug auf ihren Glauben aufgeklärt.

Die islamische Religion umfasst, im Gegensatz zu anderen Religionen, alle Bereiche des Lebens, auch das Strafrecht, Familienrecht u. v. m., welche Bestandteile der islamischen Gesetzgebung (Scharia) sind. Das Strafrecht steht in Zusammenhang mit der Glaubenslehre. Folglich kommt es zu einem theoretischen Konflikt mit der hiesigen Rechtsordnung, jedoch nicht praktisch, da sich der Geltungsbereich der Strafrechtsnormen auf das Hoheitsgebiet des islamischen Staates beschränkt. Außerdem ist es einem Muslim nicht gestattet, Selbstjustiz zu vollziehen. Der Gelehrte Al-ʽUṯaymīn selbst sagte: „Man muss wissen, dass der Qiṣāṣ (Wiedervergeltung) nur in Anwesenheit des Machthabers, des Befehlshabers oder seiner Vertretung, vollzogen werden darf.“

 

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